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Recht auf Reparatur

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Die Right-to-Repair-Bewegung

Die Right-to-Repair setzt sich seit den frühen 2000er-Jahren weltweit für die Reparierbarkeit von Elektronikprodukten ein. Sie sollen so gebaut werden, dass sie von den Nutzer:innen selbst oder durch unabhängige Werkstätten instandgesetzt werden können. Ziel ist es, Konsumentenrechte zu stärken und Elektroschrott zu reduzieren. Mit der 2024 beschlossenen EU-Richtlinie, die bis Juli 2026 umgesetzt werden muss, gibt es erstmals einen verbindlichen Rahmen für das "Recht auf Reparatur". Hersteller müssen dann Reparaturen erleichtern, Ersatzteile bereitstellen und mehr Transparenz schaffen. Aber es gibt Lücken: Die Regeln gelten nur für ausgewählte Produktgruppen, Ersatzteile können teuer sein, Software-Sperren oder proprietäre Systeme Reparaturen weiterhin erschweren. - Eine Eigenproduktion des ORF, gesendet in Ö1 am 15. 06. 2026.

Gestaltung: Anika Haider

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