Der Rechtsstaat: Justiz als Tendenzbetrieb cover art

Der Rechtsstaat: Justiz als Tendenzbetrieb

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Eigentlich gibt es „Tendenzbetriebe“ nur im privatwirtschaftlichen Arbeitsleben. Die Justiz soll Recht und Gesetz einhalten. Tut sie das? Die Grundfrage wird gestellt an die Rechtsanwälte Markus Haintz und Dr. Andreas Geipel für Zivil- und Strafsachen. Prof. Dr. Rupert Scholz antwortet zu Bedenken gegen Tendenzverfolgung beim neuen deutschen Heizungsgesetz. Schließlich kommentiert Carlos Gebauer die fehlerhafte und tendenziöse Dankesrede der Angela Merkel im Europäischen Parlament.
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