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97% KMU - Folge # 6 -Werbung vs. Information - Kaltakquise per Email

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Hier klären wir ohne Marketing-Gedöns die Frage: „Werbung vs. Information“ – und ob Kaltakquise-E-Mails im B2B zulässig sind. Guido spricht mit Dr. Christoph Pitsch (Anwalt, Trier) über UWG-Grundlagen, warum Kaltmailing keine Straftat ist, wo Bußgelder lauern (Telefonwerbung), weshalb Briefpost privilegiert ist und wann B2B-Mails über Impressums-/öffentliche Adressen als stillschweigend akzeptiert gelten. Plus Praxisregeln für KMU: Portfolio-Bezug, sachlicher Ton, schneller Opt-out – und keine Weihnachtsbäume an Stahlbauer. Fazit: Information und Werbung lassen sich bei Kaltakquise nicht trennen – aber man kann es seriös machen. Portfolio-Bezug, respektvoller Ton, schneller Ausstiegsknopf. So bleibt’s nützlich statt nervig. Hinweis: keine Rechtsberatung. Kurz gesagt: Kaltakquise per E-Mail ist keine Straftat, wohl aber zivilrechtlich riskant. Das UWG sanktioniert hier nicht mit Gefängnis, sondern mit Unterlassung, Abmahnkosten und ggf. Vertragsstrafe; strafbar werden nur Sonderfälle wie bewusst irreführende Werbung oder Ketten-/Schneeballsysteme. Telefonwerbung bei Verbrauchern ohne Einwilligung ist als Ordnungswidrigkeit gebußt – E-Mails nicht. Inhaltlich trennt das Recht Information und Werbung kaum: Die EU fasst „kommerzielle Kommunikation“ extrem weit; faktisch ist fast jede geschäftliche Kontaktaufnahme Werbung. Paradox, aber wahr: adressierte Briefpost ist rechtssicherer als E-Mail – „Bitte keine Werbung“-Sticker blockt unadressierte Wurfsendungen, nicht den Brief an die Geschäftsleitung. Für B2B-E-Mails gibt es ein Einfallstor: Wenn ein Unternehmen E-Mail-Adressen selbst veröffentlicht (Impressum/Teamseite) und die Ansprache sachlich genau zum Portfolio passt, kann man sich auf eine stillschweigende Einwilligung berufen. Rechtsgarantie ist das keine, aber praktikabel – vorausgesetzt, der Ton bleibt sachlich, es gibt früh und sichtbar ein Opt-out („Kein Interesse? Hier abmelden.“) und Abmeldungen werden konsequent respektiert und dokumentiert. Newsletter sind ein eigener Strang: sauber per Double-Opt-In. Wer breit streuen will, nimmt die Post; wer gezielt anspricht, kann B2B-E-Mails nutzen – ohne Spam, ohne Massenstreuung, ohne Reißerisches. Fazit: Information bleibt rechtlich Werbung, aber mit Relevanz, Respekt und sauberem Opt-out ist B2B-E-Mail machbar; wer absolute Sicherheit will, schreibt einen Brief.
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