Der Dienstwagen – ein echtes Geschenk oder doch nicht ganz umsonst? kapak görseli

Der Dienstwagen – ein echtes Geschenk oder doch nicht ganz umsonst?

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Dienstwagen sind ein attraktiver Vergütungsbestandteil – aber keineswegs kostenlos und arbeitsrechtlich nicht immer so flexibel handhabbar, wie viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer annehmen. In dieser Folge von LeXplained spricht Verena Hagen mit Julia Spelter von von Schmaltz und Partner Steuerberater über die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Besonderheiten rund um die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung. Im Mittelpunkt stehen die Ein-Prozent-Regelung, die Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Frage, wann ein Fahrtenbuch die günstigere Alternative sein kann. Außerdem erläutern die beiden die steuerlichen Vorteile von Elektro-Dienstwagen und weshalb gerade bei wenigen Bürotagen oder häufigem Homeoffice eine genaue Prüfung sinnvoll ist. Aus arbeitsrechtlicher Sicht geht es um die Dienstwagenvereinbarung, die private Nutzung als Vergütungsbestandteil, wirksame Widerrufs- und Rückgaberegelungen sowie typische Konfliktfälle bei Krankheit, Elternzeit, Freistellung und Kündigung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten praktische Hinweise, wie sie Kosten, Haftungsfragen und die Rückgabe des Fahrzeugs rechtssicher und konfliktarm regeln können.

Die Gesprächsführenden:

** Verena Hagen **

Verena Hagen ist seit 2022 Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Hoffmann Liebs in Düsseldorf und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach dem Examen war Verena Hagen zunächst als Rechtsanwältin bei KPMG Law am Standort Düsseldorf tätig. Bei Hoffmann Liebs berät sie insbesondere mittelständische Unternehmen sowie Führungskräfte im Bereich des nationalen und internationalen Individual- und Kollektivarbeitsrecht.

** Julia Spelter**

Julia Spelter (B.Sc.) ist Steuerassistentin und gehört seit 12 Jahren zum Team von Schmaltz und Partner. Aktuell befindet sie sich in der Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen 2026. Ihre fachlichen Schwerpunkte sind die Privatsteuern, insbesondere Einkommensteuer, Bewertung, Erbschaft - und Schenkungsteuer sowie Grundsteuer.

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